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Blinkpflicht Bei Abknickender Vorfahrtstrasse

Blinkpflicht bei abknickender Vorfahrtstraße

Grundregeln

Bei einer abknickenden Vorfahrtstraße ist das Blinken erforderlich, wenn Sie:

  • der Vorfahrtstraße folgen möchten und nach links abbiegen
  • die Vorfahrtstraße nach rechts verlassen möchten und nicht geradeaus weiterfahren

Ausnahmen

Das Blinken entfällt, wenn Sie

  • geradeaus weiterfahren
  • sich auf der abknickenden Vorfahrtstraße befinden und dieser folgen


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